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Update zu unseren neuen Uniformen

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Folgende zehn Fragen wurden uns heute wieder zum Thema neue Uniformen gestellt. Wir agieren, wie im gesamten Vergabeverfahren und bei den ersten Unterstellungen, weiter transparent.

Trotz unserer ausführlichen Stellungnahme, wird leider weiterhin versucht einen Skandal zu konstruieren, wo es keinen gibt. Schon der erste Zeitungsbericht über unsere neue Dienstkleidung war geprägt von falschen Inhalten, exemplarisch sei auf den „Rosshaar-Skandal“ und die angeblich zu kurzen Bewerbungsfristen verwiesen, obwohl sich 22 Bieter beworben haben.
Unkonventionell, aber wir veröffentlichen daher schon vorab die neuen Fragen, die uns heute erreicht haben.

  1. Warum wurde die Vergabe erst am 3. Februar 2015, also bis zu sieben Monate nach der Zuschlagserteilung im EU-Amtsblatt veröffentlicht?
    Wie bereits mitgeteilt, erfolgten 8 getrennte Vergabeverfahren. Zusätzlich zur Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung (die Termine wurden Ihnen für jedes Verfahren bereits bekannt gegeben), die unmittelbar vor Zuschlagserteilung im jeweiligen Einzelverfahren an die Bieter des Verfahrens ergangen ist, wurde nach Abschluss des gesamten Beschaffungsvorhabens eine gemeinsame Bekanntgabe aller Aufträge im EU-Amtsblatt durchgeführt.
  2. Gab es frühere Veröffentlichungen, die übersehen wurden?
    Die Bekanntgaben der Zuschlagsentscheidungen wurden – wie zuletzt ausgeführt – im jeweiligen Vergabeverfahren iS des Bundesvergabegesetzes idgF unmittelbar – zu den zuletzt bekanntgegebenen Terminen – durchgeführt.
  3. Wie sollte jemand Einspruch erheben, wenn die Öffentlichkeit über die Zuschlagserteilung nie informiert wurde?
    Wir verweisen auf den Bieterrechtsschutz iS des Bundesvergabegesetzes idgF. Die Bieter hätten die Möglichkeit gehabt, nach Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung einen Einspruch zu erheben.
  4. Warum enthält die Veröffentlichung keine Angaben über Volumina und Auftragnehmer?
    Diesbezügliche Angaben sind optional. Wie in jedem anderen Fall, haben wir diese Angaben auch diesmal nicht veröffentlicht um allfällige Bieter- und Preisabsprachen hintanzuhalten.
  5. Das Gesamtauftragsvolumen beträgt Ihren Informationen zufolge 2,7 Mio. Euro pro Jahr. Für wie viele Jahre wurde bestellt und welche Mengen?
    Die Vergaben erfolgten – wie auch bereits mitgeteilt – als Rahmenverträge ohne Abnahmeverpflichtung mit Ausnahme der Erstbeteilung. Derzeit ist nur die Erstbeteilung sowie eine geringe Lagermenge (Reserve für Umtausche) bestellt. Allfällige weitere Bestellungen erfolgen bedarfsbezogen. Das dargestellte Gesamtauftragsvolumen sind Maximalwerte.
  6. Gibt es Optionen auf Verlängerung? Laut Ausschreibungsunterlagen lief der Auftrag über zwei Jahre und kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden. Können diese Optionen noch gezogen werden?
    Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer 2maligen Verlängerungsmöglichkeit (Option) um jeweils 1 Jahr. Optionen werden kurz vor Ablauf der Fixlaufzeit bei Bedarf und zufriedenstellender Leistungserbringung gezogen. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, vor Ablauf der Fixlaufzeit neu auszuschreiben.
  7. In Summe würde sich dann das Auftragsvolumen auf 10,8 Mio. Euro belaufen – das sind genau jene 11 Mio. Euro, nach denen ich in meiner ersten Anfrage gefragt habe. Bitte um Aufschlüsselung der tatsächlichen Modalitäten.
    Um allfällige Bieter- und Preisabsprachen hintanzuhalten möchten wir keine detaillierten Mengen- und/oder Preisangaben der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Darüberhinaus sind die in den Ausschreibungen angeführten Mengen Maximalmengen welche nicht ausgeschöpften werden müssen.
  8. Laut ÖBB-Bediensteten aus Innsbruck wurden im Dezember noch keine Langarm-Hemden geliefert, sondern nur Kurzarm. Stimmt das? Wenn ja, wäre die Auslieferung in Verzug.
    Die Lieferungen der Auftragnehmer erfolgten jedenfalls vertragskonform und zeitgerecht. Langarmhemden wurden in großer Zahl ausgeliefert, ob es in Innsbruck in diesem Einzelfall zu einer Wartezeit gekommen ist, prüfen wir.
  9. Majuko GmbH wurde 2013 gegründet – wie kann dieses Unternehmen in dem halben Jahr bis zur Ausschreibung im Februar 2014 die in der Ausschreibung verlangten mindestens vier Referenzen nachweisen? Oder war diese Bedingung dann nicht maßgeblich?
    Die im Prüfsystem geforderten Referenzen der Majuco GmbH liegen vor, die jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne Zustimmung der betroffenen Unternehmen nicht veröffentlicht werden können. Die Referenzen wurden überprüft und haben keinerlei Zweifel an der Eignung des ausgewählten Unternehmens gelassen.
  10. GCL hat kurz vor der Ausschreibung eine Kapitalerhöhung um 350.000 Euro durchgeführt – Zufall?
    Uns liegen diesbezüglich keine Informationen vor. Im Sinne eines breiten Bietermarkts und der Bietergleichbehandlung bestehen diesbezüglich unsererseits auch keine Vorgaben

 


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