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Die ÖBBler sind nicht privilegiert

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Es ist eindeutig, dass ÖBBler nicht privilegiert sind, wenn man sich die Jobprofile bzw. die Rahmenbedingungen genauer ansieht.

Für die Sicherheit des Arbeitsplatzes haben die Alt-Eisenbahner ihren Berufsweg mit einem deutlich niedrigeren Einstiegsgehalt begonnen, als es in anderen Berufen üblich war. Außerdem erhalten sie im Gegensatz zu ASVG-Angestellten beim Austritt aus dem Unternehmen keine Abfertigung.

Bei den ÖBB sind viele Mitarbeiter bei Wind und Wetter im Verschub, im Bau- bzw. Instandhaltungsbereich tätig – das ist Schwerstarbeit. Zugbegleiter haben Schichtdienste, dasselbe gilt für die Verkehrsleitzentralen, und auch die Belastung für Lokführer ist extrem hoch – psychisch wie physisch. Und Alt-Eisenbahner zahlen trotz Pragmatisierung, und damit ohne jemals Anspruch zu haben, rund 70 Mio. € jährlich in die Arbeitslosenversicherung ein.

  Fakt ist …

ÖBB-Bedienstete haben ähnliche Rechte und Pflichten wie andere Beschäftigte auch. Dazu kommen aber oft besondere körperliche oder psychische Belastungen, die ein Angestellter oder Beamter im Bürobetrieb nicht hat.


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