Ganz gleich, ob Mann oder Frau, Alt oder Jung, in Österreich geboren oder mit
Migrationshintergrund: bei uns werden alle gleich behandelt. Darum kümmern sich unsere Gleichbehandlungsbeauftragten, denn Gleichbehandlung muss Selbstverständlichkeit sein!
Das Gleichbehandlungsgesetz
Wenn eine Kollegin oder ein Kollege in der Arbeitswelt diskriminiert wird, dann wird das für Österreich gültige Gleichbehandlungsgesetz verletzt.
Die Verletzung von Gleichbehandlung ist kein Kavaliersdelikt!
Das Gleichbehandlungsgesetz sieht die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung vor.
Das Gleichbehandlungsgebot gilt insbesondere
- bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
- bei der Festsetzung des Entgelts
- bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen
- bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung
- beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen
- bei den sonstigen Arbeitsbedingungen
- bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ebenfalls Teil des Gleichbehandlungsgesetzes ist die Belästigung aufgrund des Geschlechts und die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Wir wollen es intern lösen
Betroffenen stehen mehrere Beratungsstellen zur Verfügung, an die sie sich wenden können. Die bekannteste ist die österreichische Gleichbehandlungsanwaltschaft. Allerdings endet die Einschaltung der Gleichbehandlungsanwaltschaft nicht selten damit, dass Betroffene – und das sind diejenigen, die diskriminiert worden sind – das Unternehmen verlassen, weil sie zum Beispiel die Spannungen nicht mehr aushalten.Das trifft die Betroffenen gleich doppelt schwer.
Selbstverständlich ist es für alle Beteiligten besser, wenn Ungleichbehandlung unternehmensintern gelöst wird. Eine besondere Verantwortung übernimmt dabei die jeweilige Führungskraft, denn sie muss dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich behandelt werden.
In unserem aktuellen Bildungskatalog bieten wir Kolleginnen und Kollegen einige Seminare und Workshops zum Thema Gleichbehandlung und Diversität an. Die Themenfelder werden anhand praktischer Beispiele erarbeitet und machen deutlich, was Gleichbehandlung in der Arbeitswelt tatsächlich bedeutet. Zusätzlich unterstützen zehn regionale Gleichbehandlungsbeauftragte KollegInnen, die sich benachteiligt fühlen.
Bei uns wird Gleichberechtigung groß geschrieben!
Unsere Gleichbehandlungsbeauftragten helfen nicht nur in Situationen, in den sich KollegInnen diskriminiert fühlen, sie informieren zum Beispiel auch über Väterkarenz, veranstalten Frauennetzwerke und -treffen und organisieren gemeinsam mit unseren Lehrlingen einen Wagen auf der Regenbogenparade.
Unser Ziel war und ist es, Gleichbehandlung sicher zu stellen und die vielfältigen Fähigkeiten der Beschäftigten besser einzusetzen, um die Herausforderungen des Marktes hervorragend zu meistern.
Mehr Informationen zu unseren Gleichberechtigungsbemühungen findet ihr auch in folgenden Quellen:
CSR Magazin 2012
Fünf junge Flüchtlinge absolvieren eine Lehre bei den ÖBB
Bahnfahren ist weiblich