Am 27. Juni 2012 wurde vom Nationalrat das Transparenzpaket beschlossen, das aus mehreren Gesetzen besteht, darunter auch das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, kurz LobbyG 2012.
Das LobbyG 2012 hat zum Ziel, größtmögliche Transparenz im Bereich des Lobbying und der Interessenvertretung herzustellen und trat mit 01.01.2013 in Kraft.
Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, haben ihren Lobbying-Tätigkeiten einen Verhaltenskodex zu Grunde zu legen. Darauf muss im Rahmen des Internet-Auftritts hingewiesen werden und auf Verlangen “jeder interessierten Person” der Verhaltenskodex bekannt gegeben oder ausgefolgt werden.
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben wurde auch für den ÖBB-Konzern ein spezieller Lobbying-Verhaltenskodex erstellt, der zum Download angeboten wird: